Grundfahraufgaben
Die Grundfahraufgaben die bei der praktischen Prüfung gefahren werden
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Umkehren
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.
Bewertung der Grundfahraufgaben:
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt